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Drosselsatz 35 kw

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Die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse A2 berechtigt zum führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35KW / 48PS und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,2 KW/kg (=175kg bei 35KW / 48PS). Führerscheinneulinge, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 28.12.2016 erworben haben, dürfen nur noch Motorräder fahren, deren Ursprungsleistung maximal 70KW / 95PS beträgt.
 

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